Ihr Trinkwasserhausanschluss
Der Trinkwasserhausanschluss gehört zu den wichtigsten Ver- und Entsorgungsleitungen im Haus. Das Neuverlegen, Umlegen oder sonstige Änderungen am Hausanschluss dürfen nur von den Mitarbeitern und durch Beauftragte des TAV "Bourtanger Moor" durchgeführt werden.
Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Informationen rund um Ihren Trinkwasserhausanschluss (Neuanschluss):
Antragstellung
Antragsteller: Den Trinkwasserhausanschluss kann nur der Bauherr / Grundstückseigentümer persönlich beantragen.
Antragsunterlagen: Dem "Antrag auf Mitgliedschaft beim TAV und Herstellung eines Trinkwasserhausanschlusses" sind folgende Unterlagen beizufügen:
- amtlicher Lageplan des anzuschließenden Grundstückes (Maßstab nicht kleiner als 1:1000), aus dem alle auf dem Grundstück vorhandenen und geplanten Gebäude inklusive Bemaßung ersichtlich sind,
- Grundrissplan (Bauzeichnung) mit Kennzeichnung des Anschlussraumes,
- das Formular "Anmeldung einer Trinkwasserverbrauchsanlage", das von Ihrer Installationsfirma auszufüllen ist.
Unser Tipp: Stellen Sie den Antrag rechtzeitig, mindestens 6 Wochen vor Beginn des gewünschten Termins, um Terminschwierigkeiten zu vermeiden.
Formulare / Infos
Noch Fragen? (FAQs)
Wer legt die Hausanschlussleitung und die Kosten fest?
Die Lage und Art der Hausanschlussleitung legt der TAV "Bourtanger Moor" fest. Ihre Wünsche versuchen wir dabei so weit wie möglich zu berücksichtigen.
Eine Kostenermittlung für die Herstellung des Trinkwasserhausanschlusses erhalten Sie zeitnah nach Bearbeitung Ihrer vollständigen Antragsunterlagen.
Wichtig! Der TAV "Bourtanger Moor" erhebt auf Grundlage der Beitragsordnung für die Wasserversorgung Hausanschlussbeiträge für die Erstellung von Hausanschlüssen in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten. Rechnen Sie bitte für die Organisation der Anschlussarbeiten mit einem Vorlauf von mindestens 3 Wochen.
Wer stellt den Trinkwasserhausanschluss her?
Hausanschlüsse, einschließlich Hauptwasserzähler, gehören zu den Betriebseinrichtungen des TAV "Bourtanger Moor" und stehen vorbehaltlich abweichender Regelungen in dessen Eigentum. Der Hausanschluss besteht aus der Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Verbrauchsanlage. Dieser beginnt mit der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes und endet mit der Absperrvorrichtung vor dem Hauptwasserzähler. Alle Hauseinführungen und deren Abdichtungen sind nicht Bestandteil des Hausanschlusses. Diese fallen in den Verantwortungsbereich des Grundstückseigentümers.
Wichtig! Hausanschlüsse dürfen nur von den Mitarbeitern und durch Beauftragte des TAV "Bourtanger Moor" hergestellt, geändert, unterhalten, erneuert, abgetrennt oder beseitigt werden. Dieser muss vor Beschädigung geschützt und frei zugänglich sein. Der Grundstückseigentümer darf keinerlei Einwirkungen auf den Hausanschluss vornehmen oder vornehmen lassen. Schäden am Hausanschluss hat der Grundstückseigentümer unverzüglich dem TAV "Bourtanger Moor" mitzuteilen.
Auch das Liefern, Aufstellen, technische Überwachen, Unterhalten, Auswechseln und Entfernen der Hauptwasserzähler sind Aufgaben des Wasserversorgers.
Was gehört alles zur Verbrauchsanlage (Hausinstallation) und darf diese in Eigenleistung erstellt werden?
Die Herstellung der Wasserversorgungsanlagen (Verbrauchsanlage / Hausinstallation) hinter dem Hausanschluss, mit Ausnahme der im Eigentum des TAV "Bourtanger Moor" stehenden Messeinrichtungen, ist Sache des Grundstückeigentümers. Die Verbrauchsanlagen dürfen außer durch den TAV "Bourtanger Moor" nur durch ein im Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragenes Installationsunternehmen hergestellt, verändert oder instandgesetzt werden.
Hinweis! Für die einwandfreie Beschaffenheit und Unterhaltung der Verbrauchsanlagen ist der Grundstückseigentümer verantwortlich. Schäden an Verbrauchsanlagen hat der Grundstückseigentümer unverzüglich beseitigen zu lassen. Die Wasserverluste, die auf Mängel der Verbrauchsanlage zurückzuführen sind, trägt der Grundstückseigentümer. Der TAV "Bourtanger Moor" übernimmt für die Arbeiten des Installateurs keine Haftung. Die Verbindung der Verbrauchsanlage mit einer eigenen oder fremden Wasserversorgungsanlage ist nicht gestattet, genauso die Verbindung mehrerer Hausanschlüsse untereinander.
Was muss ich bauseits beachten und einhalten?
Die benötigten Informationen finden Sie in unserem Infoblatt Technische Hinweise Trinkwasserhausanschluss.
Wann werde ich über meine Abschläge informiert?
Nach der Erstellung der Trinkwasserhausanschlussleitung erhalten Sie ein Begrüßungsschreiben mit der Abschlagsmitteilung Ihrer vierteljährlichen Vorauszahlungen. Am Ende eines jeden Kalenderjahres bitten wir Sie regelmäßig, uns Ihren Trinkwasserzählerstand mitzuteilen. Entsprechend der tatsächlichen Verbräuche passen wir die Abschläge dann an.
Rechtsgrundlagen:
Ansprechpartner
Christian Klene
Antragswesen
05931 9300-22
antragswesen@ tavbm.de