Die wichtigsten Tarife & Preise ab 01.01.2023 auf einen Blick
Trinkwasserbeiträge
Für die Wasserbenutzung erheben wir einen Grund- und einen Wasserverbrauchsbeitrag. Der Grundbeitrag richtet sich nach der Zählergröße und der Wasserverbrauchsbeitrag wird in Kubikmetern berechnet.
Grundbeitrag (Q3 = 4 m³/h) | Wasserverbrauchsbeitrag |
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92,58 Euro pro Jahr (brutto) | 1,11 Euro pro m³ (brutto) |
Abwassergebühren
Auch beim Abwasser unterscheidet man zwischen der verbrauchsunabhängigen Grundgebühr (gestaffelt nach dem sog. Nenndurchfluss des Wasserzählers) und der Mengengebühr, die in Kubikmetern berechnet wird.
Grundgebühr (Q3 = 4 m³/h) | Mengengebühr |
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67,32 Euro pro Jahr | 2,77 Euro pro m³ |
Was kostet Ihr Wasser / Abwasser?
Baukostenbeiträge
Wasser: Der Verband erhebt von den Verbandsmitgliedern im Bereich Wasser einmalig einen angemessenen Baukostenbeitrag zur Abdeckung der bei wirtschaftlicher Betriebsführung notwendigen Kosten für die Erstellung oder Verstärkung von der Versorgung mit Wasser dienenden Anlagen beim Anschluss an die Trinkwasserversorgung.
Abwasser: Im Bereich Abwasser erhebt der Verband für die Herstellung seiner öffentlichen Einrichtung zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung Beiträge zur Abgeltung der durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme gebotenen besonderen wirtschaftlichen Vorteile (sogenannte Baukostenbeiträge). Der Beitragspflicht unterliegen bereits Grundstücke, die an die öffentliche Einrichtung zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung angeschlossen werden können, d. h. über einen Grundstücksanschluss verfügen. Eine Bebauung des Grundstücks ist hierfür nicht maßgeblich.
Die Baukostenbeiträge für Wasser und Abwasser werden jeweils nach einem nutzungsbezogenen Flächenmaßstab berechnet. Bei dessen Ermittlung werden für das erste Vollgeschoss 100 % und für jedes weitere Vollgeschoss 25 % der Grundstücksfläche angesetzt. Die Beitragssätze betragen je m² anzusetzender Fläche für:
Wasser | Abwasser |
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0,86 Euro (brutto) | 1,40 Euro |
Kostenerstattungen für Haus- bzw. Grundstücksanschlüsse
Der Verband erhebt Hausanschlussbeiträge für die Erstellung und Veränderung von Trinkwasserhausanschlüssen in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten.
Auch die Aufwendungen für die Herstellung sowie Veränderung eines Schmutzwasser-Grundstücksanschlusses sind dem Verband in der tatsächlich entstandenen Höhe zu ersetzen.
Die Höhe eines Trinkwasserhausanschlussbeitrages bzw. einer Kostenerstattung des Schmutzwasser-Grundstücksanschlusses sind insbesondere von den örtlichen Gegebenheiten und den jeweiligen Anschlusslängen abhängig. Eine Kostenschätzung erhalten Sie zeitnah nach Bearbeitung Ihrer vollständigen Antragsunterlagen.