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Rechtsgrundlagen


Öffentliche Einrichtungen

Der Trink- und Abwasserverband (TAV) „Bourtanger Moor“ ist ein Wasser- und Bodenverband im Sinne des Wasserverbandsgesetzes (WVG) und somit eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Den rechtlichen Rahmen für unser Handeln bildet neben dem WVG insbesondere unsere Verbandssatzung.

Für die Erfüllung unserer satzungsmäßigen Aufgaben betreiben wir eine öffentliche Einrichtung für die Wasserversorgung (Trinkwasser) sowie eine öffentliche Einrichtung für die zentrale und dezentrale Schmutzwasserbeseitigung (Abwasser).

Die Nutzung dieser Einrichtungen ist gegenüber den jeweiligen Anschlussnehmern (Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten) über verschiedene Satzungen bzw. Ordnungen geregelt, die im Wesentlichen auf den gesetzlichen Bestimmungen des Wasserverbandsgesetzes (WVG),  der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) und des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) fußen.

Zum 1. Januar 2023 haben wir die bisherigen Abwasservertragswerke auf öffentlich-rechtliche Rechtsbeziehungen umgestellt. Eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes hätte bewirkt, dass unsere Entsorgungsleistungen für das Abwasser in Zukunft umsatzsteuerpflichtig werden würden. Diese erhebliche Mehrbelastung wollten wir für alle Anschlussnehmer vermeiden. Im Rahmen der Umstellung war es erforderlich, die früheren Allgemeinen Entsorgungsbedingungen (AEB) zum 1. Januar 2023 aufzuheben und durch verschiedene Schmutzwassersatzungen zu ersetzen.

Alle bisherigen sowie neuen Bestimmungen haben wir Ihnen nachstehend zur Einsicht und zum Download zusammengefasst.


Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen des TAV ab 01.01.2023

Rechtsgrundlagen des TAV bis 31.12.2022


VSBG

Verbraucherstreitbeilegungsverfahren: Der TAV "Bourtanger Moor" nimmt an einem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) nicht teil.


Hinweisgebersystem

Hinweisgebersystem nach Hinweisgeberschutzgesetz: Der TAV "Bourtanger Moor" hat ein System für Hinweisgeber eingerichtet, das sowohl Mitarbeiter als auch Dritte nutzen können, um Rechts- und Regelverstöße zu melden. 

Informationen zum Hinweisgebersystem


Über uns!

Der TAV „Bourtanger Moor“ wurde am 18. Mai 1954 gegründet und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Der Verband dient dem öffentlichen Interesse und dem Nutzen seiner Mitglieder. Er erfüllt seine Aufgaben ohne Gewinnerzielungsabsicht.
Hier erfahren Sie mehr "Über uns"!

Ansprechpartner

Yves-Rando Diek
Verwaltungsleitung

05931 9300-51
yves.diek@remove-this.tavbm.de

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