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Wasserzähler-Selbstablesung


Zählerablesung, Jahresabrechnung, Abschläge

Die nächste Wasserzählerablesung erfolgt im Dezember diesen Jahres. 

Wir schicken Ihnen Anfang Dezember die Ablesekarten für die Wasserzähler-Selbstablesung. Den Zählerstand können Sie uns nach Erhalt der Schreiben jederzeit bequem bis zum Jahresende mitteilen.

Die von Ihnen abgelesenen und gemeldeten Zählerstände erfassen wir tagesgenau und die Verbräuche rechnen wir im Anschluss jeweils auf den 31. Dezember hoch. Liegt uns zum Abrechnungstermin kein Zählerstand vor, nehmen wir eine Schätzung vor.

Die ermittelten Werte dienen als Grundlage für die Jahresabrechnung. Als Abrechnungszeitraum gilt der 1. Januar bis 31. Dezember eines jeden Jahres. Die Jahresabrechnung erhalten Sie von uns immer Ende Januar für die Verbräuche des Vorjahres. Mit dieser Abrechnung werden Sie auch über die Höhe Ihrer zukünftigen Abschlagszahlungen informiert.


Noch Fragen? (FAQs)

Wann erfolgen die Abschlagszahlungen für Trinkwasser und Abwasser?

Im laufenden Abrechnungsjahr erheben wir dreimonatlich Abschlagszahlungen für Trink- und Abwasser. Diese rechnen wir als Vorausleistung auf Ihre Jahresabrechnung an. Die Differenz (Guthaben oder Nachzahlung) wird mit dem nächsten Abschlag zusammen fällig. Die Höhe und Fälligkeiten der neuen Abschläge für das folgende Jahr finden Sie auf der Jahresabrechnung.

Falls Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, buchen wir die Beträge zum jeweiligen Fälligkeitstermin von Ihrem Bankkonto ab. Etwa 90 % unserer Kunden nutzen bereits dieses einfache und sichere Zahlungsverfahren.

Fälligkeiten:

1. Abschlagszahlung (+ Jahresabrechnung) Februar
2. Abschlagszahlung Mai
3. Abschlagszahlung August
4. Abschlagszahlung November

Bei Rückfragen rufen Sie uns gerne an!

Ansprechpartner Verbrauchsabrechnung:

05931 9300-25  Charlin Driese / Julia Diek


Ansprechpartnerin

Charlin Aepken
Kundenservice

05931 9300-25
kundenservice@remove-this.tavbm.de

Ansprechpartnerin

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