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Information nach § 46 TrinkwV


Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) oder auch Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch genannt, schützt die Gesundheit der Verbraucher. Sie gibt Sicherheit beim Gebrauch und Verzehr von Trinkwasser, denn es gibt strenge Anforderungen und Grenzwerte. Die neue Trinkwasserverordnung ist am 24. Juni 2023 in Kraft getreten und verpflichtet die Wasserversorger zu weitreichenden Informationen an die Verbraucher. Diese haben wir für Sie hier zusammengefasst.
Sie können die nachfolgenden Informationen "durchblättern" und für weiterführende Erläuterungen die dort markierten Links anklicken. Dadurch werden Sie auf die entsprechenden Seiten unseres Internet-Auftritts bzw. auf externe Seiten Dritter weitergeleitet.


Vorstellung des Verbandes

Als Trink- und Abwasserverband sind wir dafür verantwortlich, Tag für Tag, rund um die Uhr, alle Haushalte im Verbandsgebiet mit frischem Trinkwasser zu versorgen und das anfallende Abwasser zu beseitigen.

Der Trink- und Abwasserverband (TAV) „Bourtanger Moor“ ist ein Wasser- und Bodenverband nach dem Wasserverbandsgesetz und somit eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Der Verband dient dem öffentlichen Interesse und dem Nutzen seiner Mitglieder. Er erfüllt seine Aufgaben ohne Gewinnerzielungsabsicht. 


Weitere Informationen:


Wasserförderung, Wasseraufbereitung und Wasserverteilung

Beim TAV „Bourtanger Moor“ wird Trinkwasser ausschließlich aus Grundwasser gewonnen. Dieses bildet sich vor allem aus Niederschlägen. Der Niederschlag fließt durch verschiedenen Bodenschichten und wird dabei auf natürliche Weise gefiltert: Der erste Schritt auf dem Weg zu unserem guten Trinkwasser.

Aus 50 - 60 m Tiefe wird das Grundwasser aus den Versorgungsbrunnen mittels Unterwasserpumpen über Druckrohrleitungen ins Wasserwerk gefördert. Hier durchläuft es Aufbereitungsstraßen, in denen es belüftet, gefiltert und entsäuert wird. Erst dann fließt das Trinkwasser in unterirdische Behälter zur Zwischenspeicherung und wird von dort über das rd. 2.250 km lange Leitungsnetz zu Ihnen nach Hause gepumpt.

Bei einem Anschlussgrad von ca. 99,5 % liefern wir jährlich rd. 7,2 Mio. m³ Trinkwasser mit einer Abgabe von durchschnittlich rd. 20.000 m³/Tag (Spitzenabgabe 2022: 30.586 m³ am 19.07.2022).


Weitere Informationen:


Wasserqualität und Wasserhärte

Unser Wasser ist Trinkwasser

Das von uns abgegebene Trinkwasser erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen. Es kann jederzeit unbedenklich zum Trinken, für die Zubereitung von Speisen, zum Waschen usw. genutzt werden. Die Untersuchungen umfassen die Parameter der Trinkwasserverordnung, festgelegte Parameter nach den Durchführungsplänen zu den Wasserrechtlichen Bewilligungsbescheiden sowie eine umfangreiche Eigenüberwachung. 

Ein unabhängiges und akkreditiertes Labor führt regelmäßige Untersuchungen durch, so dass die Einhaltung der Qualitätsanforderungen jederzeit sichergestellt werden kann. Überzeugen Sie sich selbst!


Wasserverwendung

Laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) verbrauchte im Jahr 2022 jeder Einwohner in Deutschland etwa 125 Liter Wasser pro Tag (bezogen auf Wasserabgabe an Haushalte und Kleingewerbe).

In unserem Versorgungsgebiet lag der durchschnittliche Wasserverbrauch im Jahr 2022 bei rd. 102 Litern pro Einwohner und Tag.


Trinkwasserbeiträge

Für die Wasserbenutzung erheben wir einen Grund- und einen Wasserverbrauchsbeitrag. Der Grundbeitrag richtet sich nach der Zählergröße und der Wasserverbrauchsbeitrag wird in Kubikmetern berechnet.

Wie sich unser Trinkwasserpreis zusammensetzt und welche verschiedene Faktoren den Trinkwasserpreis beieinflussen haben wir Ihnen grafisch in den beiden Abbildungen dargestellt. 

Die aktuellen Tarife finden Sie hier:


Kundenanlage / Verbrauchsanlage

Wir garantieren allerhöchste Wasserqualität bis zu Ihrem Hausanschluss -  danach sind Sie als Eigentümer für die Wasserqualität verantwortlich!

Hier haben wir für Sie einige Informationen zusammengestellt:

 

Hinweis! Austausch- und Stilllegepflicht von Bleileitungen bis zum 12.01.2026
Sollten im Bereich der Kundenanlage (Verbrauchsanlage) noch Trinkwasserleitungen oder Teilstücke von Trinkwasserleitungen aus dem Werkstoff Blei vorhanden sein, ist der Betreiber der Kundenanlage nach § 17 Abs. 1 TrinkwV verpflichtet, diese Leitungen bis zum Ablauf des 12.01.2026 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu entfernen oder stillzulegen.


Grundwasserschutz

Eigentlich kann man Wasser gar nicht verbrauchen, sondern nur gebrauchen, denn es ist eine Kreislaufressource, die immer wieder zu uns zurückkehrt. 
Deshalb ist es so wichtig, dass wir Menschen diese Ressource nicht unnötig verschmutzen und auch sorgsam damit umgehen. Jeder kann dazu etwas beitragen. Gewässerschutz beginnt im eigenen Haushalt - helfen Sie mit!

Hier haben wir für Sie einige Tipps zusammengestellt: 


Risikobewertung

Als Betreiber einer kritischen Infrastruktur schützen wir die Anlagen und Netze vor potenziellen Risiken. Unser Handeln basiert dabei auf den Vorgaben der zuständigen staatlichen Behörden und den fachlichen Empfehlungen des DVGW.

Als Wasserversorger verfügen wir über eine Organisation, die einen sicheren, zuverlässigen, umweltgerechten und wirtschaftlichen Betrieb gewährleistet. Dies spiegelt sich auch in der erfolgreichen Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (seit 12/2000) und DIE EN ISO 50001 (seit 03/2014) wieder. Die jährlich durchzuführenden Audits sowie die Rezertifizierung nach drei Jahren haben das Ziel, eine kontinuierliche Optimierung der organisatorischen Strukturen zu bewirken, betriebliche Arbeitsprozesse zu verbessern, rechtssichere Abläufe im Unternehmen zu schaffen und nicht zuletzt die Beziehung zu unseren Mitgliedern noch effektiver zu gestalten. Die Zertifizierung trägt zur Zukunftssicherung der Wasserversorgung bei. Ein ständiger Verbesserungsprozess ist somit gewährleistet.

Die regelmäßigen Untersuchungen des Trinkwassers werden nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung durchgeführt. Die Trinkwasseranalysen zeigen, dass die Qualitätsanforderungen sicher eingehalten werden.

Zur Sicherung der kritischen Infrastrukturen gegenüber möglichlichen Gefährdungen ist gemäß § 34 der Trinkwasserverordnung ein Risikomanagementsystem als Überwachungssystem bis zum 12.01.2029 aufzubauen. Hierbei wird der Blick auf die gesamte Prozesskette der Wasserversorgung vom Einzugsgebiet über die Rohwasserressource zur Wassergewinnung, der Aufbereitung, der Speicherung sowie der Verteilung bis hin zur Trinkwasser-Installation beim Verbraucher geschärft. In allen Teilbereichen der Wasserversorgung soll zukünftig eine Risikoabschätzung sowie ein Risikomanagement durchgeführt werden. Durch die Kontrolle der gesamten Prozesskette soll die Gefahr schädlicher Auswirkungen durch Umweltverschmutzung auf die menschliche Gesundheit sowie auf die Grundwasserressourcen weitestmöglich eingedämmt werden.


Beschwerden

Ihre Zufriedenheit ist unser größtes Gut!

Doch trotz aller Sorgfalt: Wo gearbeitet wird, können Fehler nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.

Sie haben Fragen, Anregungen oder eine Beschwerden? Dann rufen Sie uns bitte einfach an. Noch bequemer geht es mit unserem Online-Kontaktformular. Hier können Sie jederzeit Kontakt zu uns aufnehmen. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern.

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Ansprechpartnerin

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