Standrohrausleihung
Antragstellung
Wir bieten Standrohre zum Ausleihen an, wenn Sie für eine Baustelle oder eine Veranstaltung die Wasserentnahme aus einem Unterflurhydranten benötigen und anderweitig keine Möglichkeit zur Wasserversorgung besteht.
Mithilfe des Standrohres, das Sie an einem nächstgelegenen Hydranten anschließen, können Sie Wasser aus dem Versorgungsnetz des TAV „Bourtanger Moor“ beziehen.
Da die Anzahl der Standrohre begrenzt ist, bitten wir Sie, Ihren Bedarf möglichst frühzeitig anzumelden und einen Termin zur Abholung in unserer Geschäftsstelle (Schwefinger Straße 18, 49744 Geeste-Varloh) zu vereinbaren.
Vertrag
Die Standrohrausleihung erfolgt über einen "Mietvertrag für Standrohre" in zweifacher Ausfertigung.
Die Vertragslaufzeit beträgt bei einer Verwendung des Standrohres für Bauzwecke höchstens 12 Monate und für jede sonstige Nutzung (z. B. Veranstaltungen) höchstens 3 Monate.
Der Mieter bzw. Abholer des Standrohres hat sich mit einem amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis) zu legitimieren. Bitte denken Sie also daran, Ihren Ausweis bei der Abholung mitzubringen.
Sollte der Abholende nicht der vertragliche Mieter sein (z. B. ein beauftragter Mitarbeiter), ist des Weiteren eine Bevollmächtigung zum Abschluss des Vertrages erforderlich.
Kaution
Für das Ausleihen des Standrohres ist eine Kaution in Höhe von 300,00 Euro zu hinterlegen. Die Kaution verrechnen wir nach Rückgabe des Standrohres mit der Standrohrmiete. Eine Rückzahlung der Kaution in bar ist nicht möglich. Die Kaution wird nicht verzinst.
Preise
Mietpreise | Bruttopreise (gültig ab 01.01.2023) |
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Einmaliger Grundpreis für Reinigung, Prüfung und Verwaltung der Standrohre: | 37,36 Euro |
Standrohrausleihung ausschließlich zu Bauzwecken: | 2,54 Euro je angefangenen Werktag (Wasserverbrauch und Standrohrmiete) |
Standrohrausleihung für jede sonstige Nutzung, z. B. Kirmes, Schützenfest, etc. | 0,31 Euro je angefangenen Werktag + 1,11 Euro/m³ Wasserverbrauch +3,30 Euro/m³ Abwasser |
Formulare / Infos
Ansprechpartner
Christian Klene
Antragswesen
05931 9300-22
antragswesen@ tavbm.de