Kleinkläranlagen / abflusslose Gruben
Überall dort, wo keine öffentliche Kanalisation mit einer zentralen Abwasserbehandlungsanlage vorhanden ist, erfolgt die Abwasserentsorgung dezentral. Das bedeutet, dass das entstehende Abwasser in Kleinkläranlagen behandelt oder in abflusslosen Gruben gesammelt wird. Die Entleerung der Kleinkläranlagen und der abflusslosen Gruben erfolgt durch den TAV "Bourtange Moor" oder durch von ihm Beauftragte.
Anzeige durch Grundstückseigentümer
Für jede vorhandene oder in Betrieb genommene Kleinkläranlage oder abflusslose Sammelgrube ist eine Anzeige durch den Grundstückseigentümer erforderlich.
Bitte füllen Sie dazu das entsprechende Formular "Anzeige - Betrieb einer Kleinkläranlage" oder "Anzeige - Betrieb einer abflusslosen Grube" elektronisch oder handschriftlich aus und senden es unterschrieben (zusammen mit den erforderlichen Unterlagen) uns zu:
- per Post (TAV "Bourtanger Moor", Schwefinger Straße 18, 49744 Geeste-Varloh) oder
- als eingescanntes Dokument per E-Mail an antragswesen@. tavbm.de
Formulare / Infos
Rechtsgrundlagen
Noch Fragen? (FAQs)
Wie und durch wen erfolgt die Entleerung einer Kleinkläranlage?
Kleinkläranlagen werden vom TAV „Bourtanger Moor“ oder durch von ihm Beauftragte bedarfsgerecht und nach den anerkannten Regeln der Technik entleert.
Voraussetzung für eine bedarfsgerechte Entsorgung des in Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms ist, dass durch den Grundstückseigentümer die Durchführung regelmäßiger fachgerechter Messungen/Untersuchungen sichergestellt wird, anhand derer die Notwendigkeit einer Abfuhr des in der Kleinkläranlage angefallenen Schlamms beurteilt werden kann. Diese haben nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, jedoch mindestens einmal im Jahr zu erfolgen.
Die Ergebnisse dieser Messungen/Untersuchungen sind dem TAV „Bourtanger Moor“ innerhalb von 14 Tagen nach Zugang mitzuteilen. Werden dem Verband die Ergebnisse der regelmäßigen Messungen/Untersuchungen nicht bzw. nicht rechtzeitig vorgelegt, erfolgt eine regelmäßige Entleerung (mindestens alle zwei Jahre).
Eine Entleerung der Vorklärung hat mindestens einmal in einem Zeitraum von fünf Jahren zu erfolgen.
Der TAV „Bourtanger Moor“ oder der Beauftragte geben die Entsorgungstermine in der Regel durch ein Anschreiben bekannt. Begründete Terminwünsche der Grundstückseigentümer werden berücksichtigt, soweit dies im Rahmen des öffentlichen Interesses vertretbar ist. Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, alle Vorkehrungen zu treffen, dass die Entsorgung zum festgesetzten Zeitpunkt bzw. im festgesetzten Zeitraum erfolgen kann.
Wie und durch wen erfolgt die Entleerung einer abflusslosen Grube?
Die abflusslosen Sammelgruben werden bei Bedarf vom TAV „Bourtanger Moor“ oder einem beauftragten Dritten entleert. Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, alle Vorkehrungen zu treffen, damit eine Entleerung rechtzeitig erfolgen kann. Insbesondere hat er die Notwendigkeit einer Entleerung gegenüber dem TAV „Bourtanger Moor“ rechtzeitig - mindestens zwei Wochen vorher - anzuzeigen.
Welche Gebühren fallen für die Entleerung einer Kleinkläranlage oder abflusslosen Grube an?
Für die Beseitigung des Fäkalschlamms aus Kleinkläranlagen und des Abwassers aus abflusslosen Sammelgruben erhebt der TAV „Bourtanger Moor“ eine Mengengebühr gemäß seiner Satzung über die Erhebung von Abgaben für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung. Diese beträgt zurzeit:
Dezentrale Entsorgung | Mengengebühr |
---|---|
Kleinkläranlagen | 45,10 € pro Kubikmeter |
abflusslosen Sammelgruben | 25,15 € pro Kubikmeter |
Ansprechpartnerin
Renate Brümmer
Antragswesen
05931 9300-17
antragswesen@ tavbm.de
Ansprechpartner
Christian Klene
Antragswesen
05931 9300-22
antragswesen@ tavbm.de