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Hinweisgebersystem nach dem HinSchG


Meldestelle zur Abgabe von Hinweisen über Missstände

Der TAV "Bourtanger Moor" ist verpflichtet, nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) eine interne Meldestelle zur Abgabe von Hinweisen über Missstände im Verband einzurichten. Möglich ist die Meldung über Verstöße z. B. aus den Bereichen des Strafrechts, des Ordnungswidrigkeitenrechts, des Steuerrechts oder des Datenschutzrechts. Daraus entstehende Nachteile wie Bußgelder oder Rufschädigungen sollen vermieden werden, indem wir durch das Hinweisgebersystem auf mögliche Verstöße aufmerksam werden und dies schnell und angemessen beheben. Im Rahmen der Bearbeitung von Hinweisen wird insbesondere sichergestellt, dass alle berechtigten Interessen der genannten betroffenen Personen und der Hinweisgeber selbst gewahrt werden.

Mit unserem Hinweisgebersystem stellen wir Hinweisgebern Meldekanäle zur Verfügung, damit diese Hinweise über Verstöße gegen den Verhaltenskodex oder geltende Gesetze auf einem sicheren, vertraulichen oder anonymen Weg weitergeben können.

Dabei werden Ihre Daten insbesondere verwendet, um Hinweise auf Plausibilität zu prüfen, mit unserem externen Partner und ggfs. weiteren Dienstleistern wie etwa Rechtsanwälten zur Bearbeitung der Fälle zusammenzuarbeiten, Fehlverhalten aufzuklären, zukünftiges Fehlverhalten zu verhindern und Kompensation und Abwehr von drohenden wirtschaftlichen oder sonstigen Schäden oder Nachteilen für die Unternehmen auszuüben.


Verstöße aufklären

Der TAV "Bourtanger Moor" duldet keine Verstöße gegen seinen Verhaltenskodex und die darin erwähnten Gesetzen sowie die Verbandsrichtlinien. Insbesondere ist davon jedes unerlaubte Verhalten im Bereich des Datenschutzes, der Korruption, des Kartellrechts und der Geldwäscheprävention erfasst. Anwendung findet der Verhaltenskodex auf alle Mitarbeiter.

Der TAV "Bourtanger Moor" wird allen Hinweisen auf potentielle und bereits vorgefallene Verletzungen von Vorschriften nachgehen, versuchen den Verstoß aufzuklären und daraufhin Folgemaßnahmen ergreifen, um Verstöße dieser Art für die Zukunft auszuschließen. Dies alles geschieht entsprechend der Vorschriften des Datenschutzes, des Arbeitsrechts und der geltenden Mitbestimmungsgesetze.


Noch Fragen? (FAQs)

Was ist ein Verstoß?

Ein Verstoß ist insbesondere jedes Verhalten, dass unserem Verhaltenskodex, den jeweils geltenden Gesetzen oder den Verbandsrichtlinien zu wider läuft und vorsätzlich oder fahrlässig während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit für den Verband herbeigeführt wird.

Bloße Beschwerden von Mitarbeitern oder Mitgliedern bzw. Anschlussnehmern sind keine Hinweise im Sinne des Hinweisgebersystems. Solche Mitteilungen können Sie gerne an folgende E-Mail-Adresse richten:

info@remove-this.tavbm.de

Wie können Sie Hinweise abgeben?

Wenn Sie Kenntnis über begründete Verdachtsmomente erhalten, die auf eine Verletzung von Vorschriften hinweisen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, diese zu melden.

Zunächst ermutigen wir alle Hinweisgeber sich dem internen Verantwortlichen im Verband anzuvertrauen. Daneben steht Ihnen auch unser externer Partner als Meldestelle mit einem vertraulichen, wahlweise auch anonymisierten Verfahren zur Verfügung, um auf mögliche schwerwiegende Vorfälle hinzuweisen. Bei der Übermittlung und der Bearbeitung des Hinweises wird der Datenschutz gewährleistet. Dokuworks ist dafür verantwortlich, dass bei allen Informationen, die an die verantwortliche Person im Verband weitergeleitet werden, die Identität des Hinweisgebers gewahrt bleibt.


Kontaktdaten

Interner Verantwortlicher im Verband
Yves-Rando Diek
Verwaltungsleiter
05931 9300-51
05931 9300-951 (Fax)
hinweise@remove-this.tavbm.de


Externer Partner (dokuworks GmbH)
hinweisgeber-tav@remove-this.doku.works
0271 77237-60

 

Externe Meldestelle
Als weitere Möglichkeit zur Abgabe von Meldungen steht Ihnen die externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz zur Verfügung. Wir möchten darauf hinweisen, dass wir bestrebt sind Vorfälle in unserem Verband schnellst möglich und erfolgreich aufzuklären.

Wie sollten Hinweise aussehen?

Für eine gute Bearbeitung des Hinweises, müssen bestimmte Informationen zu Erfassung des Sachverhalts in der Meldung an das Hinweisgebersystem enthalten sein. Dazu zählt in welchem Bereich sich der Vorfall ereignet hat, wer des Verstoßes beschuldigt wird, was die Person getan hat, wann der Vorfall sich ereignet hat, wie dies konkret geschehen ist und wo das Ganze passiert ist.

Im Nachhinein sollten Sie bestenfalls für weitere Fragen zu Verfügung stehen, damit der Sachverhalt vollständig erfasst werden kann.

Durch die Meldung eines Hinweises entstehen dem Hinweisgeber weder Kosten noch erleidet er anderweitige Konsequenzen. Es sollte jedoch beachtet werden, dass bei klar erkenntlicher und vorsätzlicher Rufschädigung des Verbandes und/oder einzelner Personen, die Anonymisierung der Daten aufgehoben werden kann, um dies zur Anzeige zu bringen.

Wie ist der Verfahrensablauf?

Nachdem Sie Ihre Meldung über unser Hinweisgebersystem abgegeben haben, werden wir Ihnen innerhalb von sieben Tagen eine Eingangsbestätigung übersenden. Im Folgenden wird die Prüfung des Sachverhalts vorgenommen. Ggfs. ist es dazu erforderlich weitere Fragen mit Ihnen zu klären, um den Fall vollständig zu erfassen. Unser Ziel ist die erfolgreiche Aufklärung des Vorfalls. Dazu kann es unter anderem notwendig sein, unsere Mitarbeiter zu befragen und Dokumente oder E-Mails zu sichten. Wenn der Fall aufgeklärt wurde, können Maßnahmen eingeleitet werden, sodass ähnliche Vorfälle nicht wieder auftreten. Sie als Hinweisgeber erhalten dann eine Rückmeldung zum Verfahren. Spätestens drei Monate nach Eingang Ihrer Meldung erhalten Sie ansonsten einen Zwischenbericht.


Ansprechpartner - intern

Yves-Rando Diek
Verwaltungsleitung

05931 9300-51
hinweise@remove-this.tavbm.de

Ansprechpartner - extern

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