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Neue Trinkwassergebühren und Abwasserentgelte zum 1. Januar 2021

aktuelle Meldungen / Bekanntmachungen

Zum 1. Januar 2021 ändern sich unsere Gebühren für das Trinkwasser und die Preise für das Abwasser.

Im Rahmen des „Niedersächsischen Weges“ wird der Natur-, Arten- und Gewässerschutz in Niedersachsen gefördert. Der Niedersächsische Weg ist eine in dieser Form bundesweit einmalige Vereinbarung zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik. Diese verpflichtet die Akteure, konkrete Maßnahmen für einen verbesserten Natur-, Arten- und Gewässerschutz umzusetzen. Zur Finanzierung dieses Weges wurde in der Sitzung des Landtages vom 10.12.2020 im Rahmen des Haushaltsgesetzes 2021 beschlossen, die Wasserentnahmegebühr für Grundwasserentnahmen aus dem Boden von 7,5 Cent/m³ auf 15,0 Cent/m³ zu verdoppeln. Aus diesem Grunde müssen wir die Erhöhung der Wasserentnahmegebühr ab dem 01.01.2021 über eine entsprechende Gebührenanpassung an unsere Kunden weitergeben.

Die Verbrauchsgebühr für 1.000 Liter Trinkwasser beträgt ab dem 1. Januar 2021 nun netto 0,80 Euro bzw. 0,86 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Die monatlichen Grundgebühren bleiben unverändert.

Aufgrund der neuen Klärschlammverordnung sind die Kosten für die Klärschlammentsorgung in den vergangenen Jahren stark angestiegen. Gleichzeitig sind auch die Aufwendungen für Reparaturen und sonstige fremde Dienstleistungen teurer geworden. Aus diesem Grund wird der Preis für die Abwasserentsorgung ab dem 1. Januar 2021 pro 1.000 Liter 2,33 Euro betragen. Die monatlichen Grundpreise bleiben hier unverändert, weil die fixen Kosten in diesem Bereich relativ stabil geblieben sind.

Die aktuellen Preise für unsere weiteren Leistungen entnehmen Sie bitte der Beitragsordnung (Trinkwasser) und den Allgemeinen Entsorgungsbedingungen (Abwasser). Diese finden Sie im Downloadbereich.

Alle Anpassungen werden im Amtsblatt des Landkreises Emsland und in der Meppener Tagespost veröffentlicht.

Abschließend weisen wir darauf hin, dass unsere Preise, Beiträge und Gebühren nach dem Kostendeckungsprinzip ermittelt werden. Der TAV „Bourtanger Moor“ arbeitet als Wasser- und Bodenverband ohne Gewinnerzielungsabsicht.

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