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Der TAV stellt um - Neue Termine für die Zählerablesung und Jahresabrechnung

aktuelle Meldungen / Bekanntmachungen

Der TAV „Bourtanger Moor" stellt sein Abrechnungssystem der turnusmäßigen Verbrauchsabrechnung auf das Verfahren „Stichtagsabrechnung zum 31.12.“ um.

Das heißt, dass alle Kunden im Versorgungsgebiet des TAV gebeten werden, Ihren Zählerstand bis zum 31.12. eines jeden Jahres abzulesen und dem TAV mitzuteilen. Als Abrechnungszeitraum gilt zukünftig immer der 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres.
 

Zählerablesung und Jahresabrechnung

Anfang Dezember 2016 werden die Ablesekarten für die diesjährige Wasserzähler-Selbstablesung an alle Kunden im Versorgungsgebiet des TAV verschickt. Die Wasserzählerstande können Sie dann bequem bis zum Jahresende mitteilen. Die abgelesenen Zählerstände werden tagesgenau erfasst und im Anschluss auf den 31.12.2016 hochgerechnet. Diese Werte dienen als Grundlage für die Jahresabrechnung 2016 und zur Festsetzung der künftigen Abschlagszahlungen.

Die Jahresabrechnungen werden in Zukunft Ende Januar eines Jahres für die Verbräuche des Vorjahres verschickt.

 

Zählerstand mitteilen

Sie haben mehrere Möglichkeiten, die abgelesenen Zählerstände an den TAV zu melden:

1. ONLINE: Am bequemsten geht es online - ob direkt per QR-Code (Code mit Smartphone oder Tablet einfach scannen) oder unter www.tavbm.de/ablesung. Dort müssen Sie nur noch die fehlenden Angaben zum Zählerstand und Ablesedatum ergänzen. Fertig! Außerdem nehmen alle Kunden, die dem TAV ihren Zählerstand online melden, automatisch an einer Verlosung mit tollen Sachpreisen teil.

2. ABLESEKARTE: Ablesekarte einfach ausfüllen und kostenlos an den TAV per Post zurückschicken oder per Fax an die Nr. 05931 9300-925 übermitteln.

3. TELEFON: Selbstverständlich können Sie die Zählerstände auch telefonisch unter den Rufnummern 05931 9300-25 oder -26 mitteilen.

 

Kundenservice

Bei Fragen steht Ihnen der TAV-Kundenservice unter Tel.-Nr. 05931 9300-26 (Frau Driese) und -25 (Herr Klene) oder per E-Mail (kundenservice@remove-this.tavbm.de) gerne zur Verfügung. Selbstverständlich ist auch eine persönliche Beratung in der Schwefinger Str. 18 in 49744 Geeste-Varloh möglich. Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und am Freitag von 8 bis 13 Uhr.

 

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