Rückstau bei Hochwasser
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In den letzten Tagen stieg durch anhaltende Regenfälle die Ems stark an und überflutete größere Teile des Emslandes bis an die Wohnsiedlungen heran. Dies hat den Landkreis sowie die Städte und Gemeinden dazu veranlasst, ihre Notfallpläne anzuwenden. Durch die Hochwasser steigen unterirdisch auch die Grundwasserspiegel an, es folgt etwas verzögert das sogenannte Grundhochwasser!
Gefahr des Rückstaus in den Abwasserleitungen
Während und auch noch nach dem Hochwasser sind öffentliche Kanalnetze überlastet, weil auch hier Hochwasser und Grundhochwasser, z. B. durch die Schachtdeckel in den Straßendecken eindringen können. Der Anstieg des Wasserspiegels im Kanalnetz kann einen Rückstau zur Folge haben, wenn Pumpen nicht mehr gegen das eindringende Wasser ankommen.
Über offene Abflussleitungen und Grundstücksanschlüsse kann dann Wasser bis ins Gebäudeinnere hineindrücken und tief liegende Räume überfluten. Geschützt davor ist nur, wer funktionierende Rückstauklappen oder Abwasserhebeanlagen eingebaut hat! Diese sichern das Gebäude, indem sie ein Eindringen von Wasser aus Richtung der Kanalisation verhindern.
Was kann / muss ich bei einem Rückstau machen?
Bei Rückstau muss unbedingt auf die Benutzung der Grundstücksentwässerungsanlage komplett verzichtet werden, weil die Abwässer dann nicht mehr abfließen können. Diese treten dann meist über Abflüsse, Waschbecken, Toiletten oder Duschen im Haushalt an den tief liegenden Anschlüssen aus!
Wer haftet für Rückstau-Schäden?
Auf den Schäden, die durch eindringendes Wasser aus der Kanalisation entstehen, bleiben Grundstückseigentümer meist sitzen. Der TAV „Bourtanger Moor“ als Betreiber der öffentlichen Kanalisation haftet nicht für entstehende Rückstauschäden. Hausbesitzer sollten deshalb geeignete Vorkehrungen treffen, um sich vor der Gefahr eines unkalkulierbaren Rückstaus und einer Überflutung der eigenen vier Wände zu schützen.
Trink- und Abwasserverband (TAV)
„Bourtanger Moor“, Geeste
Die Geschäftsführerin