Zum Inhalt springen Menü
24h Notdienst Kontakt
Suche Suche

Sie sind hier:

Befristete Absenkung der Mehrwertsteuer vom 01.07. - 31.12.2020

aktuelle Meldungen / Bekanntmachungen

Im Rahmen des Konjunkturpaketes zur Corona-Krise plant die Bundesregierung die Umsatzsteuer temporär vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 abzusenken.

Demnach soll der volle Umsatzsteuersatz dabei von bisher 19 % auf 16 %, der verminderte von 7 % auf 5 % gesenkt werden. Der Gesetzgeber erwartet durch diese Maßnahme eine Stimulierung der Nachfrage und eine Belebung der Konjunktur.

Bei der Abrechnung unserer Abwasserentsorgung ändert sich für Sie nichts, da auf diese Entgelte auch weiterhin keine Mehrwertsteuer durch den TAV berechnet wird.

Nach der Gesetzesverabschiedung gilt für Ihre Trinkwasserversorgung vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 ein verminderter Umsatzsteuersatz in Höhe von 5 %. Bei Anwendung dieses verminderten Steuersatzes betragen einschließlich Mehrwertsteuer die Verbrauchsgebühr 0,77 € /m³ brutto und die monatliche Grundgebühr z.B. 7,57 € brutto für einen Zähler der Größe Q3 = 4 m³/h. Wir werden die verminderten Umsatzsteuersätze in Ihrer Jahresverbrauchs-Abrechnung automatisch berücksichtigen. Für die Umsetzung der Steuersenkung bei Ihrer Trinkwasser-Abrechnung müssen Sie also nichts unternehmen.

Die Einsparung für einen Haushalt mit einem beispielhaften Verbrauch von 135 m³ Trinkwasser beträgt im Jahr etwas mehr als 2 Euro.

Selbstverständlich können auf Ihren Wunsch Ihre Abschlagszahlungen entsprechend der Umsatzsteuerreduzierung angepasst werden. Wenn Sie Ihren Abschlag reduzieren wollen, denken Sie bitte daran, diesen ggf. nach Ende der Umsatzsteuerreduzierung zum 31.12.2020 wieder nach oben anzupassen. Damit vermeiden Sie Rückzahlungen. In keinem Fall geht Ihnen Geld verloren, da die endgültige Verrechnung immer mit der Jahresrechnung erfolgt.

Gerne stehen Ihnen bei Rückfragen unsere Mitarbeiter/-innen im Kundenservice per E-Mail kundenservice@remove-this.tavbm.de oder telefonisch unter 05931 9300-25 zur Verfügung.

Zurück zum Seitenanfang