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SEPA-Lastschriftmandat


Wir denken an Ihre Termine!

Für die Begleichung Ihrer Abschläge/Bescheide bieten wir Ihnen den bequemen Weg des SEPA-Lastschriftverfahrens an. Teilen Sie uns Ihre Bankverbindung mit und wir kümmern uns um alles Weitere.

Bitte füllen Sie dazu das Formular „SEPA-Lastschriftmandat“ elektronisch oder handschriftlich aus und senden es uns unterschrieben zu:

  • per Post (TAV "Bourtanger Moor", Schwefinger Straße 18, 49744 Geeste-Varloh) oder
  • als eingescanntes Dokument per E-Mail an kundenservice@tavbm.de.

Formulare / Infos


Noch Fragen? (FAQs)

Wann erfolgen die Abschlagszahlungen für Trinkwasser und Abwasser?

Im laufenden Abrechnungsjahr erheben wir dreimonatlich Abschlagszahlungen für Trink- und Abwasser. Diese rechnen wir als Vorausleistung auf Ihre Jahresabrechnung an. Die Differenz (Guthaben oder Nachzahlung) wird mit dem nächsten Abschlag zusammen fällig. Die Höhe und Fälligkeiten der neuen Abschläge für das folgende Jahr finden Sie auf der Jahresabrechnung.

Falls Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, buchen wir die Beträge zum jeweiligen Fälligkeitstermin von Ihrem Bankkonto ab. Etwa 90 % unserer Kunden nutzen bereits dieses einfache und sichere Zahlungsverfahren.

Fälligkeiten:

1. Abschlagszahlung (+ Jahresabrechnung) Februar
2. Abschlagszahlung Mai
3. Abschlagszahlung August
4. Abschlagszahlung November

Bei Rückfragen rufen Sie uns gerne an!

Ansprechpartner Verbrauchsabrechnung:

05931 9300-25  Charlin Driese / Julia Diek


Ansprechpartnerin

Charlin Aepken
Kundenservice

05931 9300-25
kundenservice@remove-this.tavbm.de

Ansprechpartnerin

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