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Ihr Trinkwasserhausanschluss


Der Trinkwasserhausanschluss gehört zu den wichtigsten Ver- und Entsorgungsleitungen im Haus. Das Neuverlegen, Umlegen oder sonstige Änderungen am Hausanschluss dürfen nur von den Mitarbeitern und durch Beauftragte des TAV "Bourtanger Moor" durchgeführt werden. 

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Informationen rund um Ihren Trinkwasserhausanschluss (Neuanschluss):


Antragstellung

Antragsteller: Den Trinkwasserhausanschluss kann nur der Bauherr / Grundstückseigentümer persönlich beantragen. 

Antragsunterlagen: Dem "Antrag auf Mitgliedschaft beim TAV und Herstellung eines Trinkwasserhausanschlusses" sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • amtlicher Lageplan des anzuschließenden Grundstückes (Maßstab nicht kleiner als 1:1000), aus dem alle auf dem Grundstück vorhandenen und geplanten Gebäude inklusive Bemaßung ersichtlich sind,
  • Grundrissplan (Bauzeichnung) mit Kennzeichnung des Anschlussraumes,
  • das Formular "Anmeldung einer Trinkwasserverbrauchsanlage", das von Ihrer Installationsfirma auszufüllen ist.


Unser Tipp: Stellen Sie den Antrag rechtzeitig, mindestens 6 Wochen vor Beginn des gewünschten Termins, um Terminschwierigkeiten zu vermeiden. 


Formulare / Infos


Noch Fragen? (FAQs)

Wer legt die Hausanschlussleitung und die Kosten fest?

Die Lage und Art der Hausanschlussleitung legt der TAV "Bourtanger Moor" fest. Ihre Wünsche versuchen wir dabei so weit wie möglich zu berücksichtigen.

Eine Kostenermittlung für die Herstellung des Trinkwasserhausanschlusses erhalten Sie zeitnah nach Bearbeitung Ihrer vollständigen Antragsunterlagen. 

Wichtig! Der TAV "Bourtanger Moor" erhebt auf Grundlage der Beitragsordnung für die Wasserversorgung Hausanschlussbeiträge für die Erstellung von Hausanschlüssen in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten. Rechnen Sie bitte für die Organisation der Anschlussarbeiten mit einem Vorlauf von mindestens 3 Wochen.

Wer stellt den Trinkwasserhausanschluss her?

Der Trinkwasserhausanschluss besteht aus der Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Verbrauchsanlage. Der Trinkwasserhausanschluss endet direkt hinter dem Wasserzähler. 

Als Wasserversorger tragen wir die Verantwortung für die Trinkwasserqualität vom Wasserwerk bis zum Wasserzähler. Daher dürfen Neuverlegung, Umlegung oder sonstige Änderungen am Wasserhausanschluss nur von den Mitarbeitern des TAV „Bourtanger Moor“ durchgeführt werden.

Auch das Liefern, Aufstellen, technische Überwachen, Unterhalten, Auswechseln und Entfernen der Wasserzähler sind Aufgaben des Wasserversorgers.

Was gehört alles zur Verbrauchsanlage / Hausinstallation und darf diese in Eigenleistung erstellt werden?

Zur Verbrauchsanlage, auch als Hausinstallation bezeichnet, gehören alle nach dem Wasserzähler angeschlossenen Leitungen und Anlagen.


Wichtig! Die Verbrauchsanlage darf nur durch ein Installationsunternehmen, das in einem Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragen ist, hergestellt und unterhalten werden. Nur so ist die Einhaltung der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik zu gewährleisten.

Was muss ich bauseits beachten und einhalten?

Die benötigten Informationen finden Sie in unserem Infoblatt Technische Hinweise Trinkwasserhausanschluss.

Wann werde ich über meine Abschläge informiert?

Nach der Erstellung der Trinkwasserhausanschlussleitung erhalten Sie ein Begrüßungsschreiben mit der Abschlagsmitteilung Ihrer vierteljährlichen Vorauszahlungen. Am Ende eines jeden Kalenderjahres bitten wir Sie regelmäßig, uns Ihren Trinkwasserzählerstand mitzuteilen. Entsprechend der tatsächlichen Verbräuche passen wir die Abschläge dann an.


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