häufig gestellte Fragen
- Wie beantrage ich einen Trinkwasseranschluss/Abwasseranschluss?
- Was kostet ein Trinkwasser- und Abwasseranschluss (Baukostenzuschuss)?
- Wie veranlasse ich die Entfernung eines Hausanschlusses?
- Poolbefüllung: Was muss ich tun?
- Wie melde ich mich um?
- Mieter-/Eigentümer-Vertragsverhältnis: Wer ist der Vertragspartner?
- Wie hoch ist der durchschnittliche Wasserverbrauch im Verbandsgebiet?
- Was kostet das Trinkwasser und Abwasser im Verbandsgebiet?
- Wie sind die Trinkwassergebühren und Abwasserentgelte beim TAV gestaltet?
- Wann erfolgen die Abschlagszahlungen für Trinkwasser und Abwasser?
- Wie wird das Abwasser berechnet?
- Messgenauigkeit von Wasserzählern: Was sollte ich hierzu wissen?
- Kann ich den Wasserzähler auf Messgenauigkeit überprüfen lassen?
- Kann ich einen zweiten Wasserzähler bekommen?
- Wie beantrage ich einen Abzähler (Garten)?
- Wasserzählerwechsel: Was sollte ich hierzu wissen?
- Welche Wasserhärte hat das Wasser im Verbandsgebiet des TAV?
Wie beantrage ich einen Trinkwasseranschluss/Abwasseranschluss?
Hierzu finden Sie Informationen unter "Kundenservice/Antragswesen"
Was kostet ein Trinkwasser- und Abwasseranschluss (Baukostenzuschuss)?
Hierzu finden Sie Informationen unter "Kundenservice/Tarife & Preise"
Wie veranlasse ich die Entfernung eines Hausanschlusses?
Auf schriftlichen Antrag des Grundstückseigentümers (und somit unseres Verbandsmitgliedes) kann der Hausanschluss entfernt werden. Die Kosten berechnen wir nach Arbeits- und Materialaufwand.
Ansprechpartner: Frau Visscher, Tel.: 05931/9300-22
Poolbefüllung: Was muss ich tun?
Wir geben Standrohre zur Poolbefüllung mit Wasserzählern heraus und berechnen die Kosten der Trink- und Abwassermenge zuzüglich der Standrohrmiete. Für das Standrohr ist eine Kaution von 300,00 Euro zu hinterlegen.
Da Poolwasser mit Chlor o. ä. Zusätzen versehen wird, ist dieses Wasser in die zentrale Schmutzwasserkanalisation zu entsorgen.
Ansprechpartner: Verbrauchsabrechnung, Tel. 05931/9300-25; -26
Wie melde ich mich um?
Bei einem Eigentumswechsel kündigen Sie bitte das Vertragsverhältnis persönlich oder schriftlich beim TAV "Bourtanger Moor". Zur Anmeldung ist das neue Verbandsmitglied verpflichtet.
Ein entsprechendes Formular finden Sie unter "Kundenservice/Verbrauchsabrechnung/Ziehen Sie um?"
Ansprechpartner: Verbrauchsabrechnung, Tel. 05931/9300-25; -26
Mieter-/Eigentümer-Vertragsverhältnis: Wer ist der Vertragspartner?
Unser Vertragspartner für die Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung ist der Grundstückseigentümer.
Als Serviceleistung bieten wir Ihnen an, unsere Abrechnung mit dem Mieter durchzuführen und die Gebühren somit direkt vom "Nutzer" anzufordern.
Bitte beachten Sie als Eigentümer, dass wir eine Erklärung von Ihnen benötigen, mit der Sie bestätigen, dass Sie unser Vertragspartner sind.
Wenn sich Ihr Mieter in Zahlungsverzug befindet, werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Bitte beachten Sie als Mieter, dass Sie uns rechtzeitig über Änderungen informieren (z. B. Kündigung des Mietverhältnisses).
Ansprechpartner: Verbrauchsabrechnung, Tel. 05931/9300-25; -26
Wie hoch ist der durchschnittliche Wasserverbrauch im Verbandsgebiet?
Der durchschnittliche Wasserverbrauch pro Person liegt bei ca. 45 m³ pro Jahr, das heißt der Tagesbedarf liegt bei ca. 123 Liter pro Person.
Was kostet das Trinkwasser und Abwasser im Verbandsgebiet?
Diese Kosten entstehen für einen durchschnittlichen 3,5-Personen-Haushalt
(Bruttopreise; Basis = Tagesverbrauch ca. 431,5 Liter = 157,5 m³/Jahr)
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Kosten Trinkwasser pro Jahr: |
ca. 198,12 Euro |
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Kosten Trinkwasser pro Tag: |
ca. 0,54 Euro |
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Kosten Abwasser pro Jahr: |
ca. 373,43 Euro |
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Kosten Abwasser pro Tag: |
ca. 1,02 Euro |
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Gesamtkosten pro Jahr: |
ca. 571,55 Euro |
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Gesamtkosten pro Tag: |
ca. 1,56 Euro |
Weitere Informationen finden Sie unter "Kundenservice/Tarife & Preise".
Wie sind die Trinkwassergebühren und Abwasserentgelte beim TAV gestaltet?
Die Gestaltung unserer Trinkwassergebühren und Abwasserentgelte erfolgt nach dem Kostendeckungsprinzip, d. h. dass die Kosten der Einrichtung oder Anlage in der Regel durch das veranlagte Gebührenaufkommen gedeckt, jedoch nicht überschritten werden. Der Wasserpreis besteht aus einer verbrauchsunabhängigen Grundgebühr und einer Verbrauchsgebühr. Die Abwasserpreise unterteilen sich ebenso.
Die Grundgebühr bzw. der Grundpreis ist nach Zählergrößen gestaffelt. Die Grundgebühr trägt im Wesentlichen zur Deckung der Kosten, die sich aus der Vorhaltung der Einrichtung ergeben und die durch Wartung und Instandhaltung entstehen bei. Darüber hinaus gewährleisten wir einen 24-Stunden-Bereitschaftsdienst, der jederzeit bei Störungen zur Verfügung steht.
Die Verbrauchsgebühr, bzw. der Verbrauchspreis wird pro verbrauchten Kubikmeter (m³) Trinkwasser berechnet (1 m³ = 1.000 l).
Wann erfolgen die Abschlagszahlungen für Trinkwasser und Abwasser?
Im laufenden Abrechnungsjahr erheben wir dreimonatlich Abschlagszahlungen für Trink- und Abwasser. Diese rechnen wir als Vorausleistung auf Ihre Verbrauchsabrechnung an. Die Differenz (Guthaben oder Nachzahlung) wird mit dem ersten Abschlag zusammen fällig. Die Höhe und Fälligkeiten der neuen Abschläge für das nächste Jahr finden Sie auf der Verbrauchsabrechnung des laufenden Jahres.
Falls Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, buchen wir die Beträge zum jeweiligen Fälligkeitstermin von Ihrem Bankkonto ab. Etwa 90 % unserer Kunden nutzen bereits dieses einfache und sichere Zahlungsverfahren.
| Haren | Twist | Geeste | Meppen | Haselünne | Herzlake/ Berßen | |
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Oktober |
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November |
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Dezember |
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Die Abschläge buchen wir, wenn Sie wünschen, auch monatlich ab.
Ansprechpartner: Verbrauchsabrechnung, Tel.: 05931/9300-25; -26
Wie wird das Abwasser berechnet?
Das Entgelt für die Einleitung von Abwasser wird nach der Abwassermenge berechnet, die auf dem Grundstück des Vertragspartners anfällt. Im Bereich Abwasserberechnung finden Sie einen Auszug aus den AEB "§ 19 Festsetzung der Abwassermenge".
Die kompletten AEB für Abwasser finden Sie auch unter "Infocenter/Downloadbereich".
Messgenauigkeit von Wasserzählern: Was sollte ich hierzu wissen?
Alle Wasserzähler, die der TAV "Bourtanger Moor" verwendet, sind entsprechend des Eichgesetzes amtlich geeicht und werden alle 6 Jahre gewechselt. Die ab 2011 geltende europäische Richtlinie über Messgeräte 2004/22/EG (MID) entspricht den bisher in Deutschland gültigen Vorgaben der zuständigen Eichbehörden bzw. der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig. Im Bereich "Infocenter/Wasserversorgung/Wasserzähler" erfahren Sie mehr darüber.
Ansprechpartner: Verbrauchsabrechnung, Tel.: 05931/9300-25; -26
Kann ich den Wasserzähler auf Messgenauigkeit überprüfen lassen?
Sie können sich auf die Messgenauigkeit Ihres Wasserzählers verlassen. Wir verwenden ausschließlich geeichte Wasserzähler für unsere Abrechnung und wechseln diese auch entsprechend der gesetzlichen Vorgaben alle sechs Jahre aus. Sollten Ihnen dennoch Unregelmäßigkeiten auffallen, rufen Sie uns gerne an. Wir werden dann gemeinsam mit Ihnen eine Lösung finden.
Im Zweifelsfall bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihren Wasserzähler durch ein unabhängiges Eichinstitut prüfen zu lassen.
Hierzu haben wir für Sie einen Auszug aus unserer Beitrags- und Gebührenordnung bereitgestellt.
Die komplette Beitrags- und Gebührenordnung sowie die Allgemeine Wasserbezugsordnung finden Sie unter "Infocenter/Downloadbereich".
Kann ich einen zweiten Wasserzähler bekommen?
Auf Antrag des Vertragspartners installieren wir weitere Wasserzähler. Jeder Zähler wird dann separat abgerechnet. Hier ist zu berücksichtigen, dass je Wasserzähler die regulären Grundgebühren/-preise anfallen. (s. Beitrags- und Gebührenordnung Anlage 1, 1.1.5).
Die komplette Beitrags- und Gebührenordnung finden Sie unter "Infocenter/Downloadbereich".
Ansprechpartner: Frau Visscher, Tel.: 05931/9300-22
Wie beantrage ich einen Abzähler (Garten)?
Hierzu finden Sie Informationen unter "Infocenter/Downloadbereich" im Bereich Abwasser – Merkblatt "Abzähler".
Wasserzählerwechsel: Was sollte ich hierzu wissen?
Wir lassen unsere Wasserzähler zurzeit durch die Firma SDV - Karsten Schröder (Service und Dienstleistungen für Versorgungsunternehmen) aus Tangerhütte (Sachsen-Anhalt) wechseln.
Zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Verbrauchsabrechnung sind alle Wasserversorgungsunternehmen gemäß Eichgesetz verpflichtet, den Wechsel der installierten Wasserzähler alle sechs Jahre vorzunehmen. Dieser Wechsel ist für Sie als unser Kunde kostenlos.
Die Jahreszahl der Eichgültigkeit ist auf einem Klebeetikett unter dem Wasserzählerdeckel vermerkt. Diese Eichgültigkeiten sind aber auch bei uns in Ihren Kundendaten gespeichert, so dass wir Sie in dem entsprechenden Jahr unaufgefordert aufsuchen.
Die Mitarbeiter der Firma SDV können sich mit einem Ausweis des TAV in Verbindung mit dem Personalausweis authentifizieren.
Auf keinen Fall werden durch die Mitarbeiter der Firma SDV Abrechnungsbelange thematisiert oder gar Geldbeträge kassiert.
Ansprechpartner: Verbrauchsabrechnung, Tel.: 05931/9300-25; -26
Welche Wasserhärte hat das Wasser im Verbandsgebiet des TAV?
Hierzu finden Sie Informationen unter "Wasserversorgung/Wasserhärte".
